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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Beratungsaspekte zu § 7g EStG

    | Der Jahresbeginn gibt wieder das Startsignal für die Abschlussarbeiten für das zurückliegende Jahr. Bei den insofern anstehenden Überlegungen spielt auch § 7g EStG eine gewichtige Rolle, denn diese Vorschrift ermöglicht durch Rücklagenbildung und Sonderabschreibungen nicht nur eine liquiditätsschonende Besteuerungsverlagerung, sondern gegebenenfalls auch endgültige Steuervorteile (vgl. Herold, GStB 01, 398). Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über praxisrelevante Teilaspekte dieser Vorschrift. |

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