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  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Firmendarlehen des mitarbeitenden Angehörigen

    | Die Beschäftigung des Ehegatten oder eines anderen nahen Angehörigen im Betrieb ist regelmäßig wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll. Allerdings hat die Auszahlung des Gehalts den Nachteil, daß dem Betrieb hierdurch - mitunter dringend benötigte - Liquidität verloren geht. Statt sich nun das benötigte Geld per Bankkredit zu besorgen, sollte überlegt werden, ob der Angehörige dem Betriebsinhaber das Gehalt wieder als Darlehen zur Verfügung stellen kann. Das könnte geschehen, indem das Gehalt zunächst ausgezahlt und anschließend als Darlehen wieder überlassen wird. Es reicht aber auch aus, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich vereinbaren, daß der Anspruch auf Auszahlung des Gehalts in eine Darlehensforderung umgewandelt wird. Bei richtiger Gestaltung ist die Darlehensgewährung steuerlich zu berücksichtigen und unschädlich für die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses. Näheres dazu im folgenden Beitrag. |

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