01.05.1996 · Fachbeitrag ·
Rückgängigmachung einer Vorabausschüttung steuerlich nicht möglich
Die OFD Berlin war bislang der Auffassung, daß bei Rückgewähr einer Vorabausschüttung die Ausschüttungsbelastung zu korrigieren und die Steuerbescheinigung zurückzufordern sei (s. GStB 10/95, 4 und 1/96, 6). Dadurch hätten die steuerlichen Folgen einer Vorabausschüttung rückgängig gemacht werden können. Dieser Auffassung widerspricht Abschn. 77 Abs. 10 S. 6 der zwischenzeitlich eingeführten KStR 1995. Danach sind zurückgewährte Gewinnausschüttungen steuerlich als Einlage zu beurteilen, die das EK 04 erhöhen. Eine Korrektur der entsprechenden Kapitalertagsteuer-Festsetzungen und die Rückforderung von Steuerbescheinigungen ist nicht erlaubt. Die OFD Berlin hat sich dieser Auffassung inzwischen angeschlossen (Verfügung vom 23.1.96 DStR, 585).
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