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  • 01.12.1995 · Fachbeitrag ·

    Keine Ruhe an der Front "USt bei unentgeltlicher Beförderung von Arbeitnehmern"

    | Unentgeltliche (Sammel-) Beförderungen der Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b UStG steuerbar und stellen keine Aufmerksamkeit dar. Der Europäische Gerichtshof prüft nun, ob die Vorschrift mit EG-Recht im Einklang steht. Mit Beschluß vom 11.5.95 (V R 105/92) hat der BFH dem EuGH nach Art. 177 EG-Vertrag die Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, |

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