01.07.1996 · Fachbeitrag ·
Findet § 20 Abs. 2a EStG auf verdeckte Gewinnausschüttungen Anwendung?
Ist eine Haftungsfreistellung im Außenverhältnis gegenüber dem Finanzamt nicht zulässig, übernimmt der Veräußerer die Steuernachforderungen im Innenverhältnis.
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