01.01.1995 · Fachbeitrag ·
Das neue Wahlrecht beim Verlustabzug Auswirkungen und Probleme bei der Steuerberatung von am Anrechnungsverfahren..
Bezüglich des Verlustvortrages bleibt es bei der seitherigen Regelung, daß er zwingend (kein Wahlrecht!) vorzunehmen ist (§ 10d Abs. 2 EStG).
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