06.06.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Forderungsrecht
Der für die Beweisführung erforderliche Grad richterlicher Überzeugung ist nicht zu gewinnen, wenn der vom Vermieter benannte Zusteller einer Abrechnung als Zeuge ausdrücklich bekundet, sich an die behauptete Zustellung nicht mehr erinnern zu können. Mit dem folgenden Muster können Sie solche Beweisschwierigkeiten vermeiden. > weiter
05.02.2018 ·
Sonderausgaben · Downloads · Forderungsrecht
Die Baurechtsnovelle ist am 1.1.18 in Kraft getreten. Das Gesetz wirkt sich unmittelbar auf das Forderungsmanagement aus. Insbesondere ist das Werkvertragsrecht deutlich ausdifferenziert worden, es gilt eine erweiterte Haftung in der Lieferkette zwischen Auftraggeber, Werkunternehmer und Lieferant und die Rechtsfolgen der Anordnungen des Bauherrn führen zu Alltagsproblemen mit ständigem Beratungsbedarf. Die Sonderausgabe gibt einen Überblick, was im Forderungsmanagement zu berücksichtigen ... > weiter
02.01.2018 ·
Musterformulierungen · Downloads · Insolvenz
Liegt einer der Insolvenzgründe nach §§ 16 ff. InsO vor und stellen der Schuldner oder einer seiner Gläubiger einen Insolvenzantrag, muss der Gläubiger entscheiden, ob er seine Forderung zu Insolvenztabelle anmeldet. Entscheidet er sich dafür, hilft die folgende Musterformulierung. > weiter
03.08.2017 ·
Checklisten · Downloads · Forderungsrecht
Prüfen Sie stets – soweit möglich – ob und welche Einwendungen dem Schuldner gegen die Forderung des Gläubigers zustehen können. Denn werden Sie vorschnell mit dem Forderungseinzug beauftragt, kann sich dies nachteilig auswirken. Falls der Schuldner aufrechnet, ist insbesondere ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Aufrechnung gegeben sind. Hierbei hilft die folgende Checkliste. > weiter
09.02.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Forderungsrecht
Gläubiger sind verunsichert, wenn es darum geht, Schuldnern anzukündigen, dass sie bei Nichtbegleichung einer offenen Forderung damit rechnen müssen, bei der SCHUFA gemeldet zu werden. Denn diese Vorgehensweise wird oft fälschlicherweise als „Nötigung“ diskreditiert. Die folgende Musterformulierung zeigt, wie sie den Schuldner rechtssicher anschreiben. > weiter
10.01.2017 ·
Musterformulierungen · Downloads · Forderungsrecht
Auch in einem Abfindungsvergleich können künftige Ansprüche vorbehalten werden. Doch bei der Formulierung ist Vorsicht geboten, sonst erhält der Anwalt keine Vergütung. > weiter
09.11.2016 ·
Download · Downloads · Forderungsrecht
Angesichts der immer niedrigeren Verzinsung müssen Gläubiger im Einzelfall prüfen, ob ihnen ein höherer Zinsschaden entstanden ist, weil sie selbst fortlaufend Kredit in Anspruch nehmen den sie höher verzinsen müssen. Ein regelmäßiger Dispositionskredit genügt. Formulieren Sie den Zinsantrag entsprechend wie aus der Musterformulierung ersichtlich. > weiter
07.10.2016 ·
Musterformulierungen · Downloads · Forderungsrecht
Für eine Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß § 323 Abs. 1, § 281 Abs. 1 BGB genügt es, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder durch vergleichbare Formulierungen, verdeutlicht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht. Das Nacherfüllungsverlangen kann wie folgt um den Satz ergänzt werden, dass eine als unangemessen angesehene Frist unmittelbar beanstandet wird. > weiter
29.09.2016 ·
Sonderausgaben · Downloads · Insolvenz
Für Gläubiger ist die Restschuldbefreiung besonders ärgerlich. Denn sie müssen den damit verbundenen Forderungsausfall kompensieren. Er belastet den Gewinn, zwingt dazu, Preise anzupassen oder in der betrieblichen Struktur einzusparen. Folge: Das Forderungsmanagement muss den Forderungsausfall so weit wie möglich begrenzen. Dazu gehört es u. a., Forderungen in der Insolvenz anzumelden, um dem Schuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung zu erschweren. Ebenso kann es sinnvoll sein, einen ... > weiter
08.09.2016 ·
Download · Downloads · Forderungsrecht
Wird ein Schuldbeitritt erklärt, bedarf dies nach dem BGB grundsätzlich keiner besonderen Form. Er unterliegt aber den Formerfordernissen, die für den Hauptvertrag gelten, soweit diese mit Rücksicht auf den Leistungsgegenstand des Schuldbeitritts aufgestellt sind. Um solche Formerfordernisse handelt es sich auch bei denjenigen nach § 3a Abs. 1 RVG. Die Checkliete zeigt, worauf sie hier achten müssen. > weiter
08.09.2016 ·
Download · Downloads · Insolvenz
Insolvenzgläubiger können nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre restlichen Forderungen gegen den Schuldner nach § 201 Abs. 1 InsO unbeschränkt geltend machen. Hierzu können sie sich im Aufzehrungsumfang einen Auszug aus der Insolvenztabelle als vollstreckbare Ausfertigung erteilen lassen. Die folgende Musterformulierung zeigt, wie Sie dies beantragen müssen. > weiter
08.09.2016 ·
Download · Downloads · Insolvenz
Zahlt der Schuldner aufgrund eines Sanierungskonzepts, muss der Gläubiger nach der BGH-Rechtsprechung prüfen, ob das Sanierungskonzept Erfolg versprechend ist, um einer Insolvenzanfechtung zu entgehen. Hierbei muss er bestimmte Punkte beim Schuldner erfragen. Die Musterformulierung hilft, nichts zu vergessen. > weiter
12.07.2016 ·
Musterformulierungen · Downloads · Forderungsrecht
Sind vertragliche Vereinbarungen mit Risiken verbunden, müssen sie abgesichert werden. Dies gilt insbesondere bei Vereinbarungen mit haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). In der Regel geschieht dies durch eine Haftungsbeteiligung des oder der Gesellschafter. In Betracht kommt auch ein Schuldbeitritt, der wie folgt formuliert werden sollte. > weiter
10.01.2016 ·
Downloads allgemein · Downloads · Verjährung
Der BGH hat entschieden, dass die in den AGB einer Bank für den Abschluss von Privatkreditverträgen vereinbarten Bearbeitungsentgelte im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam sind. Folge: Es besteht ein Rückzahlungsanspruch des Darlehensnehmers. Dieser Anspruch unterliegt aber der Verjährung. Dabei sind insbesondere 5 Dinge zu beachten. > weiter
27.11.2015 ·
Musterformulierungen · Downloads · Insolvenz
Gläubiger sollten, sobald sie von einem Stundungsantrag des Schuldners erfahren, prüfen, ob Versagungsgründe nach § 290 InsO vorliegen. Ist dies der Fall, sollten sie hierzu Stellung nehmen. Das kann das Verfahren verkürzen. Die folgende Musterformulierung zeigt, wie dabei vorzugehen ist. > weiter