05.02.2018 · Sonderausgaben · Downloads · Forderungsrecht
Baurechtsnovelle 2018
Die Baurechtsnovelle ist am 1.1.18 in Kraft getreten. Das Gesetz wirkt sich unmittelbar auf das Forderungsmanagement aus. Insbesondere ist das Werkvertragsrecht deutlich ausdifferenziert worden, es gilt eine erweiterte Haftung in der Lieferkette zwischen Auftraggeber, Werkunternehmer und Lieferant und die Rechtsfolgen der Anordnungen des Bauherrn führen zu Alltagsproblemen mit ständigem Beratungsbedarf. Die Sonderausgabe gibt einen Überblick, was im Forderungsmanagement zu berücksichtigen ist.
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