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  • 09.02.2017 · Musterformulierungen · Downloads · Forderungsrecht

    Ankündigung der SCHUFA-Einmeldung

    Gläubiger sind verunsichert, wenn es darum geht, Schuldnern anzukündigen, dass sie bei Nichtbegleichung einer offenen Forderung damit rechnen müssen, bei der SCHUFA gemeldet zu werden. Denn diese Vorgehensweise wird oft fälschlicherweise als „Nötigung“ diskreditiert. Die folgende Musterformulierung zeigt, wie sie den Schuldner rechtssicher anschreiben.