26.01.2011 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
Um den ehebedingten Nachteil der Höhe nach bemessen zu können, muss der Tatrichter Feststellungen zum angemessenen Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten i.S. des § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB und zum Einkommen treffen, das der Unterhaltsberechtigte tatsächlich erzielt bzw. gemäß §§ 1574, 1577 BGB erzielen könnte. Die Differenz aus den beiden Positionen ergibt grundsätzlich den ehebedingten Nachteil.
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05.01.2011 · Fachbeitrag aus FK · Krankenversicherung
Immer wieder streiten geschiedene Eltern wegen der Übernahme von Behandlungskosten ihrer Kinder. Dazu ein Beispiel aus der Praxis.
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05.01.2011 · Fachbeitrag aus FK · Versorgungsausgleich
Seit der Reform des Versorgungsausgleichs (VA) liegen die ersten Entscheidungen zur Teilung sowie zum schuldrechtlichen VA vor.
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05.01.2011 · Fachbeitrag aus FK · Elternunterhalt
Gemäß § 1611 Abs. 1 S. 1 Alt. 3 BGB setzt die Verwirkung wegen einer schweren Verfehlung ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten voraus. Es genügt nicht, wenn er in einem natürlichen Sinne vorsätzlich gehandelt hat.
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05.01.2011 · Fachbeitrag aus FK · Nebengüterrecht
Eine anderweitige Bestimmung i.S. von 426 Abs. 1 S. 1 BGB kann sich aus einer Unterhaltsregelung zum Ehegattenunterhalt ergeben (OLG Frankfurt a.M. 17.9.10, 10 U 268/09, n.v.).
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05.01.2011 · Fachbeitrag aus FK · Prozessrecht
Seit der Einführung des FamFG haben sich in der Praxis Probleme bezüglich des richtigen Rechtsmittels und Rechtsbehelfs ergeben. Die folgenden Übersichten geben einen Überblick, welches Rechtsmittel bzw. welcher Rechtsbehelf gegen welche Entscheidung zulässig ist.
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05.01.2011 · Fachbeitrag aus FK · Beratungshilfe
Nach §§ 1, 2 Abs. 2 BerHG, § 49a BRAO hat der bedürftige Rechtssuchende einen Anspruch auf kostenfreie Beratung. Streit kann aber darüber entstehen, ob nicht „eine andere Möglichkeit der Hilfe“ für den Rechtssuchenden besteht, die die Beratungshilfe ausschließt. Nach Bewilligung und Beratungsdurchführung ist umstritten, ob bei einem Beratungskomplex mit mehreren Familiensachen nur eine oder mehrere Angelegenheiten abzurechnen sind. Dazu im Einzelnen.
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