07.05.2014 · Nachricht aus FK · Prozessrecht
Auf ein Umgangsrechtsverfahren, das vor dem 31.12.06 formell rechts-kräftig abgeschlossen worden ist, ist § 580 Nr. 8 ZPO i.V. mit § 48 Abs. 2 FamFG nicht anzuwenden (§ 35 EGZPO), sodass eine später ergangene Entscheidung des EGMR (Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) die Wiederaufnahme eines solchen Verfahrens nicht zu begründen vermag (BGH 19.3.14, XII ZB 511/13).
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05.05.2014 · Nachricht aus FK · Prozessvergleich
Der BGH hat Folgendes entschieden: Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung in Frage stellt. Dementsprechend ist eine neue Klage, die den Streitgegenstand des ursprünglichen Rechtsstreits umfasst, zulässig, wenn die Parteien die Beendigung des Ursprungsrechtsstreits durch den Vergleich nicht in Frage stellen. Der Einwand, ...
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02.05.2014 · Nachricht aus FK · Facebook
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
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17.04.2014 · Fachbeitrag aus FK · Kindesunterhalt
In die im Rahmen der Prüfung eines Anspruchsübergangs nach § 33 Abs. 2 S. 3 SGB II anzustellende grundsicherungsrechtliche Vergleichsberechnung sind unabhängig vom Bestehen oder vom Rang bürgerlich-rechtlicher Unterhaltspflichten auch die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einzubeziehen, in der die unterhaltspflichtige Person lebt (BGH 23.10.13, XII ZB 570/12, FamRZ 13, 1962, Abruf-Nr. 133499 ).
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17.04.2014 · Fachbeitrag aus FK · Kindesunterhalt
Allein der Umstand, dass der Beschäftigte einer Behörde bei der Unterzeichnung eines Rechtsmittelschriftsatzes durch den Zusatz im Auftrag auf das Bestehen eines behördeninternen Weisungsverhältnisses hinweist, rechtfertigt nicht die Schlussfolgerung, dass der betreffende Bedienstete nur als Erklärungsbote handeln und die erforderliche tatsächliche und rechtliche Verantwortung für den Inhalt eines von ihm unterzeichneten Schriftsatzes gegenüber dem Gericht nicht übernehmen wolle (BGH ...
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