Das FG Nürnberg (29.9.23, 7 K 1029/21; Rev. BFH XI R 5/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Nießbrauchsablösung gegen Einmalbetrag nicht als nicht steuerbare Vermögensumschichtung im Rahmen der vorgenommenen Erbfolge zu behandeln ist. Die Ablöse für das Nießbrauchsrecht ist danach als Entschädigung für weggefallene Einnahmen zu qualifizieren mit der Folge, dass der Ablösebetrag für den Nießbrauch ist gemäß §§ 24 Nr. 1a i. V. m. 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu versteuern sei. Das FG ist ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Frage der Steuerfreiheit von Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Voraussetzungen einer Änderung gemäß § 27 Abs. 19 S. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Das FG Düsseldorf (23.11.23, 14 K 1037/22 G,F, EFG 24, 311; Rev. BFH IV R 31/23, Einspruchsmuster ) ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Weiterführung eines Betriebs in Form einer Betriebsverpachtung ausnahmsweise für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags unschädlich sein kann, wenn das Betriebsgrundstück unter unschädlicher gewerbesteuerlicher Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen im Rahmen der Vermögensverwaltung überlassen wird und die einzige wesentliche Betriebsgrundlage darstellt.
Das FG München (25.5.22, 4 K 2064/21; Rev. BFH II R 35/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass der in § 14 Abs. 1 S. 3 BewG bestimmte Zinssatz von 5,5 % nicht verfassungswidrig ist.
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