Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Behandlung von Währungskursverlusten bei darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen im Drittstaatenfall.
Das FG Bremen (19.10.23, 1 K 134/21 [6]; Rev. BFH X R 34/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Kosten für die Zusammenführung von IT-Systemen und Daten anlässlich einer Verschmelzung nicht den Kosten für den ...
Hat eine Stadt der Steuerpflichtigen ein Erbbaurecht an einem Grundstück eingeräumt, hat die Steuerpflichtige daraufhin die Erbbauflächen einschließlich der von ihr sanierten Gebäude an die Stadt verpachtet und ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die Erhebung von Zinsen bei AdV.
In zwei aktuellen Entscheidungen hat das FG Niedersachsen (13.12.23, 3 K 162, 163/23; Rev. BFH IX R 2, 3/24, Einspruchsmuster ) zu der Frage Stellung genommen, welche Auswirkungen die schenkweise Übertragung eines ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Das FG Hamburg (21.2.24, 6 K 27/22; Rev. BFH IX R 13/14, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Miet- oder Pachtgarantien im Rahmen eines Immobilienanlageprojekts unter Beteiligung eines geschlossenen Immobilienfonds Fondsetablierungskosten i. S. v. § 6e Abs. 2 EStG darstellen. Nach Ansicht des FG bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die rückwirkende Anwendung von § 6e EStG auf den VZ 2014 (§ 52 Abs. 14a EStG).