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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ‒ Verfassungsmäßigkeit der Haushaltszugehörigkeit als Abzugsvoraussetzung (BFH 11.5.23, III R 9/22)

     

     

    • Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern (BFH 20.4.23, VI R 24/20)

     

    • Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten (BFH 23.2.23, IV R 37/18)

     

    Quelle: ID 49609979