Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Abtrennung und Veräußerung eines unbebauten Teils des Wohngrundstücks.
Das FG Thüringen (31.8.22, 4 K 599/21; Rev. BFH X R 1/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass in dem Fall, in dem das FA Steuer- oder Feststellungsbescheide aufgrund der Feststellungen der Außenprüfung trotz ...
Das FG Münster (26.5.23, 4 K 3618/18 E; Rev. BFH VIII R 17/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Kapitalabfindung einer zu Gunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers bestehenden ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden.
Nach Auffassung des FG Nürnberg (21.10.22, 7 K 150/21; Rev. BFH VI R 16/23, Einspruchsmuster ) sind im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung eines Ehegatten angefallene Mietzahlungen für die ...
Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine einmalige Zahlung von 300 EUR, die 2022 ausgezahlt wurde. Bezugsberechtigt waren Erwerbstätige, Rentner und Selbstständige. Die Energiepreispauschale konnte u. a.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
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Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Das FG Düsseldorf (23.6.23, 1 K 1869/22 U; Rev. BFH V R 14/23, Einspruchsmuster ) hält die Regelungen der §§ 233a, 238 AO für unionsrechtskonform, auch wenn Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer betroffen sind. Es könne dahingestellt bleiben, ob §§ 233a, 238 AO am Neutralitätsgrundsatz zu messen seien, da keine eigenständigen über den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinausgehenden Einwendungen erhoben worden seien.