13.07.2023 · Nachricht · Bilanzierung
Handgelder für Unterzeichnung von Arbeitsverträgen als Betriebsausgaben
Das FG München (17.4.23, 7 K 414/22; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Handgelder für die Unterzeichnung von Arbeitsverträgen durch Lizenzspieler als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig und nicht als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit der Arbeitsverträge zu verteilen sind.
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