Die Verwaltung hat diverse Neuregelungen in Bezug auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen im UStAE angepasst. Anhängig ist noch die Frage, ob unter § 13b Abs. 2 UStG auch Unternehmer zu fassen sind, die in der Vergangenheit noch keine Bauleistungen erbracht haben, deren unternehmerisches Wirken aber bereits über Vorbereitungshandlungen hinausgegangen ist.
Inwieweit ist noch von einer beruflichen Veranlassung eines Umzugs beim Arbeitsplatzwechsel auszugehen, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsort, der zwei- bis dreimal monatlich aufgesucht wird, um ...
In die Datenbank von Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster aufgenommen, darunter zur nachträglichen Bildung eines Investitionsabzugsbetrag zum Zwecke des Ausgleichs von Gewinnerhöhungen aufgrund einer ...
Drei Leitsatzentscheidungen hat der BFH diese Woche bekannt gegeben, darunter auch eine zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen.
Das FG Köln hat seine Entscheidungen für März bekannt gegeben. Darunter sind auch zwei beim BFH anhängige Verfahren. Außerdem weist das Gericht auf interessante Verfahren hin, die erstinstanzlich anhängig sind.
Führt der Steuerpflichtige freiwillig Kasseneinzelaufzeichnungen von Barverkäufen wird von der Betriebsprüfung gerne eine auf Grundlage des § 147 Abs. 6 AO bestehende Pflicht zur Vorlage dieser Unterlagen angenommen.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
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Drei Leitsatzentscheidungen hat der BFH diese Woche bekannt gegeben, darunter ein zur Umsatzsteuer bei Bankenhaftung im Insolvenzfall und zwei Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zum Vorsteuerabzug einer sogenannten Führungsholding. Nicht unter die Leitsatzentscheidungen hat es ein anderes Urteil aus dieser Woche geschafft, dass allerdings Pendler wenig freuen dürfte: Straßenbenutzungsgebühren haben keinen Einfluss auf die Bestimmung der verkehrsgünstigeren Strecke (BFH12.12.13, VI R 49/13).