13.03.2014 · Fachbeitrag · § 13b UStG
Umkehr der Steuerschuld bei Bauleistungen
Die Verwaltung hat diverse Neuregelungen in Bezug auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen im UStAE angepasst. Anhängig ist noch die Frage, ob unter § 13b Abs. 2 UStG auch Unternehmer zu fassen sind, die in der Vergangenheit noch keine Bauleistungen erbracht haben, deren unternehmerisches Wirken aber bereits über Vorbereitungshandlungen hinausgegangen ist.
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