Ist auf Grund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der auf Grund eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheides die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden (§ 174 Abs. 4 S. 1 und 2 AO). Werden die steuerlichen Folgen innerhalb eines Jahres gezogen, ist der Ablauf der Festsetzungsfrist unbeachtlich ...
Bei der für die ermäßigte Besteuerung von Abfindungen relevanten Vergleichsrechnung, ob der Arbeitnehmer in dem Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt mehr erhält als er bei ungestörter ...
Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben – allein drei betreffen das häusliche Arbeitszimmer, zwei die Einbringung in eine Personengesellschaft und eine Mitgliedschaft in einem Golfclub ist auch wieder dabei.
Das FG Niedersachsen hat seine Entscheidungen für Februar bekannt gegeben. Darunter sind auch einige anhängige Verfahren, wie das Verfahren, wonach Kosten des Arbeitszimmers bei einem vorhersehbar zeitlich ...
Das FG Münster hat entschieden, dass die Familienkasse darauf hinzuweisen hat, wenn ein Einspruch ihrer Meinung verspätet eingereicht wird (FG Münster 9.1.14, 3 K 3794/13 Kg) und dass eine von den Familienkassen ...
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
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