Das FG Baden-Württemberg (29.4.24, 10 K 1091/23; Rev. BFH VIII R 11/24, Einspruchsmuster ) ist bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 20 Abs. 6 S. 5 EStG i. d. F. vom 21.12.20 nicht davon überzeugt, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum überschritten hat und der allgemeine Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG verletzt ist. Die sachliche Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen, die Verluste aus Termingeschäften erzielt haben, und Steuerpflichtigen mit ...
Nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG wird ein Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums in den Fällen des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts bieten Dietrich Loll und Steffen Pasler einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie sprechen unter anderem über den Nichtanwendungserlass zum Parkhaus-Urteil des BFH, den Regierungsentwurf zur Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie aktuelle Änderungen bei Minijobs und Mindestlohn. Weitere Themen umfassen die Verlängerung von steuerlichen Maßnahmen zur Ukraine-Krise und die neuesten Urteile des BFH zu abziehbaren ...
Das FG Köln (24.4.24, 3 K 910/23; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass es sich um eine in den Kernbereich der Ärzte fallende Tätigkeit nach § 18 EStG handelt, wenn Ärzte Corona-Tests ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen.
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Das FG München (14.3.24, 10 K 508/22; Rev. BFH III R 10/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass der in § 74 Abs. 1 S. 1 i. V. m. S. 3 EStG geregelte Sachverhalt, dass das Kindergeld an das Kind ausgezahlt werden kann, wenn die Eltern tatsächlich keinen Unterhalt zahlen und dies zu keiner Unterhaltspflichtverletzung führt, weil sie nicht leistungsfähig (§ 1603 BGB) sind, dem Sachverhalt, dass die Eltern deshalb ihre Unterhaltspflicht nicht verletzen, weil sie bereits dem Grunde nach nicht zur ...