Das FG Niedersachsen (11.2.25, 8 K 169/23; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Anschaffung von Anlagevermögen zu den Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 15 Abs. 4 S. 4 EStG gehört mit der Folge, dass die Verluste aus Termingeschäften nicht den Ausgleichs- und Abzugsbeschränkungen des § 15 Abs. 4 S. 1 bis 3 EStG unterliegen.
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Unterbrechung der Außenprüfung unmittelbar nach Beginn der Prüfung.
Steht der Anspruch auf Zahlung von Witwengeld im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der ehemaligen Tätigkeit des verstorbenen Ehemanns als Knappschaftszahnarzt, richtet sich die Besteuerung des Witwengeldes nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 24 Nr. 2 EStG und nicht nach § 22 EStG (FG Düsseldorf 10.11.23, 3 K 1608/21 E; Rev. BFH VIII R 34/24, Einspruchsmuster ).
Die aktuelle Episode des ASTW-Podcasts bietet einen umfassenden Überblick über wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Steffen Pasler starten mit einer Warnung vor betrügerischen ...
Das FG Niedersachsen (15.8.24, 10 K 255/21; Rev. BFH I R 21/24, Einspruchsmuster ) hat zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung bei Erwerb einer Immobilie durch eine GmbH und anschließende Vermietung zur ...
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Der BGH hat die bisherige Bewertungseinheit von Gewinnfeststellungs- und Einkommensteuerhinterziehung aufgegeben. Zudem wurde erstmals eine Wertgrenze für das „große Ausmaß“ ungerechtfertigter Steuervorteile definiert. Die Sonderausgabe von PStR Praxis Steuerstrafrecht zeigt, was das für die Praxis bedeutet.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr.