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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (November 2025)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl.|

     

    • Rente: Sind Rentenzahlungen aus einem vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen, begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht auch nach der Änderung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG durch das JStG 2004 insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 zuzuordnen und unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2004 steuerfrei, soweit die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzeit angesammelte Kapitalguthaben einschließlich der Überschussanteile nicht übersteigt? Ist die in der Regelung des § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG enthaltene echte Rückwirkung verfassungswidrig? (BFH VIII R 19/25)

     

    • Photovoltaik: Verstößt die mit dem JStG 2022 rückwirkend eingeführte Steuerbefreiung von Einnahmen aus dem Betrieb von bestimmten Photovoltaikanlagen ab dem 01.01.2022 und die damit einhergehende Nichtberücksichtigung von Verlusten nach § 3c Abs. 1 EStG gegen das Rückwirkungsverbot? (BFH X R 17/25)

     

    • Fremdvergleich: Zur Bestimmung des Umfangs des Fremdvergleichs, insbesondere bei Mietverträgen ohne ausdrückliche Regelungen zu Zahlungsmodalitäten, Kündigungsrechten oder Mietsicherheiten. (BFH IX R 24/25)

     

    • Spende: Stehen Zahlungen, die Besucher einer Website freiwillig an den Betreiber dieser Website leisten, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer sonstigen Leistung des Betreibers der Website, wenn dieser dort einen kostenlos zu nutzenden Inhalt bereitstellt und über diese Website zur Finanzierung dieses Inhalts die Besucher der Website zu freiwilligen Zahlungen aufruft? (BFH V R 10/25)

     

    • Einheitliches Vertragswerk: Waren im Streitfall die Gründung einer KG, die ein Grundstück erwerben, in Wohnungseigentum teilen und mit einem Mehrfamilienhaus bebauen sollte, der Bauerrichtungsvertrag und die Auflösung der KG nach Fertigstellung mit Übertragung der Eigentumswohnungen auf die einzelnen Kommanditisten Bestandteile eines einheitlichen Vertragswerks, so dass steuerbare Erwerbe der zugeteilten Wohnungen durch die Kommanditisten vorlagen und Steuerbefreiungen nach § 6 Abs. 2 oder § 7 Abs. 2 GrEStG nicht zu gewähren waren? (BFH II R 35/25)
    Quelle: ID 50637470