Das FG Köln (18.2.25, 5 K 2382/21; Rev. BFH II R 25/25, Einspruchsmuster) ist zu der Beurteilung gelangt, dass der grunderwerbsteuerliche Erwerbstatbestand nach § 1 Abs. 2a GrEStG auch dann gegeben ist, wenn es durch eine Verschmelzung einer GmbH, die 100%ige Kommanditistin einer grundbesitzhaltenden GmbH & Co. KG war, auf eine beteiligungsidentische neue GmbH zu einer unmittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft kommt.
Der AStW-Podcasts bietet einen umfassenden Überblick über wichtige Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Steffen Pasler thematisieren in dieser Folge die Beweispflicht der Behören bei ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen.
Das FG Düsseldorf (9.12.24, 6 K 1772/20 K, G, F; Rev. BFH I R 11/25, Einspruchsmuster ) hatte über die Anwendung der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG und § 8d KStG i. V. m. § 10a GewStG bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel im Fall einer mehrstufigen körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft zu entscheiden.
In der neuen Episode des AStW-Podcasts bieten Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten wieder einen fundierten Überblick zu steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Neuigkeiten.
Das FG Schleswig-Holstein (17.9.24, 4 K 26/22; Rev. BFH V R 20/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die endgültig beim (Mobilfunk-)Provider verbleiben, bei diesem ein ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
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Nach einer Entscheidung des FG Niedersachsen (13.2.24, 12 K 20/24; Rev. BFH VIII R 4/25, Einspruchsmuster ) haben Corona-Soforthilfen keinen Darlehenscharakter und stellen im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stellt danach auch kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar.