Das abstrakte Risiko der Ausnutzung möglicher Sicherheitslücken zur Datenausspähung ist vom Steuerpflichtigen im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen, da für die Finanzverwaltung aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen ein gewichtiges Interesse an der ausschließlichen Übermittlung der E-Bilanz im Wege der Datenfernübertragung besteht (FG Schleswig-Holstein 8.3.17, 1 K 149/15, Rev. BFH VII R 14/17).
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zu den Voraussetzungen für die Anwendung des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG bei einem ...
Wechseln bei einer GmbH & Co. KG alle Kommanditisten und hat die verbleibende Komplementär-GmbH keine Kapitaleinlage geleistet und ist nicht am Ergebnis beteiligt, gilt der Gewerbebetrieb trotzdem als unverändert ...
Die steuerfreie Grundstücksentnahme nach § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG ist nur bei einem Baudenkmal möglich (FG Schleswig-Holstein 5.4.17, 2 K 26/17, Rev. BFH VI R 22/17).
Eine mehrstöckige Freiberufler-Personengesellschaft hat nur dann freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an der Untergesellschaft beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar an dieser Gesellschaft ...
Wird anstatt von Unterhaltszahlungen ein zeitlich befristeter Vorbehaltsnießbrauch an einem Vermietungsobjekt gewährt, liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor (FG Baden-Württemberg 13.12.16, 11 K 2951/15, Rev.
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen.