Hervorhebenswert sind u. a. das Verfahren zur Saldierung eines positiven Erwerbs aus Vermächtnis mit einem negativen Erwerb aus Erbschaft und zu der Frage, ob die Ausbildung zum Steuerfachwirt nach der Ausbildung zum Steuerfachangestellten noch eine mehraktige Ausbildung ist.
Bringt der Arbeitnehmer einen Werbeaufkleber des Arbeitgebers an seinem privaten Pkw an und erhält er dafür von seinem Arbeitgeber eine Vergütung, handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um sonstige Einkünfte ...
Vermögensverwaltende Personengesellschaften, die grundsätzlich nur Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung erzielen, sollten überaus vorsichtig sein, wenn sie sich an einer gewerblich tätigen ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die teilweise Steuerfreiheit von Zahlungen in eine schweizerische Pensionskasse, die zum Ausgleich von Rentenminderungen wegen vorzeitigen Ruhestands geleistet werden.
Eine Forderung wegen überzahltem Kindergeld kann zu erlassen sein, wenn der Kindergeldempfänger zwar den das Kindergeld anrechnenden Sozialleistungsträger (nicht aber die Familienkasse) über den Wegfall des ...
Der auf einem Zeitwertkonto eingestellte Arbeitslohn ist nicht bereits bei Einzahlung zu besteuern, sondern dem Arbeitnehmer erst in der Auszahlungsphase zufließt, wenn der Arbeitnehmer nicht ohne Zustimmung des ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
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Die Entfernungspauschale gilt für eine Hin- und Rückfahrt. Es ist dabei egal, ob die Rückfahrt auf denselben Tag fällt wie die Hinfahrt (FG Münster 14.7.17, 6 K 3009/15 E, Rev. BFH VI R 42/17, ).