Neu vereinbarte Zuschüsse des Arbeitgebers werden nicht i. S. des § 40 Abs. 2 S. 2 EStG bzw. § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ geleistet, wenn bloß eine Gehaltsumwandlung vorliegt und gegenüber der ursprünglichen Lohnvereinbarung kein Mehr an Arbeitslohn hinzukommt (FG Düsseldorf 24. 5.18, 11 K 3448/15 H [L], Rev. BFH VI R 32/18, ).
In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Lohnsteuerpauschalierung bei Gehaltsumwandlung und Steuerliche Anerkennung eines ...
Kauft ein Reiseveranstalter u. a. Hotelleistungen bei (ausländischen) Hotelier und Agenturen ein, unterliegt dieser Reisevorleistungseinkauf nach Auffassung des FG Düsseldorf nicht der gewerbesteuerlichen ...
Was viele Berater nicht wissen: Auch ESt-Vorauszahlungen können Gegenstand einer Steuerhinterziehung i. S. des § 370 Abs. 1 AO werden. Der objektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung ist in Bezug auf verkürzte Vorauszahlungen daher erfüllt, wenn der Steuerpflichtige in der Jahressteuererklärung Einkünfte (z. B. aus Kapitalvermögen) verschweigt. Dies löst wiederum zusätzliche Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) aus. Nach einer Entscheidung des FG Baden-Württemberg beginnt die Festsetzungsfrist für ...
Die unangekündigte Ortsbesichtigung durch einen Finanzamtsmitarbeiter des sog. Flankenschutz erfolgt im Rahmen von steuerlichen Ermittlungen und stellt keinen Verwaltungsakt oder gar schwerwiegenden Grundrechtseingriff ...
An der Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzhöhe gemäß § 238 AO bestehen ernstliche Zweifel, soweit der Zinssatz im Zeitraum vom 1.1.14 bis zum 31.3.15 über 0,25 % im Monat beträgt (FG Münster 31.8.
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