In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. Höhe des Betriebsausgabenabzugs bei Auflösung einer Pensionsrückstellung.
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 1 ErbStG bleibt u. a. der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem im Inland belegenen bebauten Grundstück i. S. d. § 181 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BewG durch den ...
Nach § 7g Abs. 1 S. 1 EStG ist die Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens begünstigt, wenn die Wirtschaftsgüter „in einer inländischen Betriebsstätte des ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Bindungswirkung einer rechtswidrigen Bescheinigung.
Um herauszufinden, was Veränderungsbereitschaft fördert, wird in verschiedenen Branchen in Österreich und Deutschland eine Online-Befragung durchgeführt. Die –anonyme –Befragung läuft noch bis zum 30.9.18.
Soweit Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens führen, sind sie jedenfalls in den Fällen, in denen die Wirtschaftsgüter des ...
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Nach einer Entscheidung des FG Baden-Württemberg sind beschränkt abziehbare Sonderausgaben bei der Ausübung des Wahlrechts aus § 26a Abs. 2 S. 2 EStG unabhängig davon, wer von den Eheleuten die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, zunächst zu addieren und hälftig auf die Ehegatten aufzuteilen. Die Höchstbetragsberechnungen und Günstigerprüfungen erfolgen dann erst nachrangig individuell bei jedem der Ehegatten (FG Baden-Württemberg 29.11.17, 2 K 1032/16, EFG 18, 1038; Rev. BFH III R 11/18, ).