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  • · Nachricht · Investitionsabzugsbetrag

    Investitionsabzugsbetrag für beim (ausländischen) Auftragnehmer eingesetzte und gelagerte Wirtschaftsgüter

    | Nach § 7g Abs. 1 S. 1 EStG ist die Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens begünstigt, wenn die Wirtschaftsgüter „in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich“ genutzt werden. Nach Auffassung des FG Niedersachsen ist der Einsatz und die zwischenzeitliche Lagerung von Werkzeugen des Anlagevermögens bei einem (ausländischen) Auftragnehmer bei funktionaler Betrachtung der einzigen inländischen Betriebsstätte zuzuordnen, wenn die tatsächliche Gewalt über das Wirtschaftsgut regelmäßig innerhalb kurzer Frist wiedererlangt werden kann und damit im Einflussbereich des Betriebs verbleibt (FG Niedersachsen 15.5.18, 3 K 74/18; Rev. BFH IV R 16/18, Einspruchsmuster ). |

     

    Im Streitfall hatte die Klägerin, eine KG, Werkzeuge für ihre Produktion (Spritzgussformen) im Ausland herstellen lassen. Später beauftragte sie ein anderes ausländisches Unternehmen mit der Produktion und Lieferung der bestellten Kunststoffformteile nach Deutschland. Die Spritzgussformen wurden an dieses Unternehmer geliefert und lagerten dort für Folgeaufträge. Nach den zwischen der Klägerin und dem produzierenden Unternehmen abgeschlossenen Vereinbarungen mussten die Werkzeuge auf Verlangen der Klägerin auch ohne einen gerichtlichen Titel herausgeben werden.

     

    PRAXISTIPP | Das Urteil dürfte für diejenigen Unternehmen praxisrelevant sein, die selbst angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter (z. B. Werkzeuge) für ihre Produktion von Waren beim Auftragnehmer im In- oder Ausland einsetzen und für Folgeaufträge dort anschließend lagern. Auch für solche Wirtschaftsgüter eröffnet das Urteil des FG nunmehr die Möglichkeit der steuerlichen Nutzung von Investitionsabzugsbeträgen. Der steuerliche Berater sollte bei solchen Vertragsgestaltungen in jedem Fall dafür Sorge tragen, dass ein jederzeitiges Zugriffsrecht und ein kurzfristiges Herausgabeverlangen vertraglich zugesichert sind. Nur dann können trotz Ortsabwesenheit der Wirtschaftsgüter die Verbleibensvoraussetzungen bezüglich einer inländischen Betriebsstätte erfüllt werden. Ungeachtet dessen bleibt der Ausgang des Revisionsverfahrens abzuwarten.

     
    Quelle: ID 45410871