Was viele Berater nicht wissen: Auch ESt-Vorauszahlungen können Gegenstand einer Steuerhinterziehung i. S. des § 370 Abs. 1 AO werden. Der objektive Tatbestand einer Steuerhinterziehung ist in Bezug auf verkürzte Vorauszahlungen daher erfüllt, wenn der Steuerpflichtige in der Jahressteuererklärung Einkünfte (z. B. aus Kapitalvermögen) verschweigt. Dies löst wiederum zusätzliche Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) aus. Nach einer Entscheidung des FG Baden-Württemberg beginnt die Festsetzungsfrist für ...
Die unangekündigte Ortsbesichtigung durch einen Finanzamtsmitarbeiter des sog. Flankenschutz erfolgt im Rahmen von steuerlichen Ermittlungen und stellt keinen Verwaltungsakt oder gar schwerwiegenden Grundrechtseingriff ...
An der Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzhöhe gemäß § 238 AO bestehen ernstliche Zweifel, soweit der Zinssatz im Zeitraum vom 1.1.14 bis zum 31.3.15 über 0,25 % im Monat beträgt (FG Münster 31.8.
Nicht in das Grundvermögen einzubeziehen sind nach § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BewG Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche ...
Nachdem der BFH entschieden hatte, dass der endgültige Ausfall einer privaten Kapitalforderung nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2, Abs.
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
Zahlungen aus dem EXIST-Gründerstipendium an den Mitunternehmer einer Gesellschaft sind nach Auffassung des FG Münster jedenfalls dann nicht als Sonderbetriebseinnahmen i. S. des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 EStG anzusehen, wenn die Zuschüsse im Rahmen von Stipendiatenverträgen gewährt werden, welche die Gesellschafter der Personengesellschaft nicht in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, sondern unabhängig von ihrer Gesellschafterstellung abgeschlossen haben (FG Münster 13.4.18, 14 K 3906/14 F, Rev.