Nach § 4 Nr. 14 Buchst. e UStG sind seit 1.7.13 die zur Verhütung von nosokomialen Infektionen und zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, erbrachten Leistungen eines Arztes oder einer Hygienefachkraft an die in § 4 Nr. 14 Buchst. a, b und d UStG genannten Einrichtungen steuerfrei, die diesen dazu dienen, ihre Heilbehandlungsleistungen ordnungsgemäß unter Beachtung der nach dem IfSG und den Rechtsverordnungen der Länder nach § 23 Abs. 8 IfSG ...
Das FG Hessen (26.1.22, 9 K 844/20; Rev. BFH IX R 4/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass nach formwechselnder Umwandlung einer KG in eine GmbH bei späterer Veräußerung der GmbH-Anteile des früheren ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Stromsteuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten.
Das FG Niedersachsen (15.12.21, 14 K 268/18, Urteil; Rev. BFH VI R 1/22, Einspruchsmuster ) ist der Ansicht, dass der Zuschlag für die Zeit des Bereitschaftsdienstes nicht nach der anteilig für den Bereitschaftsdienst gezahlten Vergütung von 25 %, sondern nach dem vollen auf eine Stunde umgerechneten individuellen Tabellenentgelt zu berechnen ist, da die Beschäftigten dem Dienstherrn ihre Arbeitskraft während der Bereitschaftsdienstzeit am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen und er diese dort im Bedarfsfall ...
Höchstrichterlich ist nicht eindeutig geklärt, ob § 35a EStG für den Abzug von Handwerkerleistungen fordert, dass die Leistungen zugunsten eines Wirtschaftsguts erbracht werden, das im (wirtschaftlichen) Eigentum ...
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
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In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Steuerbefreiung bei Leistungserbringung durch nicht ins Unternehmen eingebundene Dritte.