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  • · Nachricht · Firmen-Pkw

    Schätzung von Aufwendungen im Rahmen der Fahrtenbuchmethode

    | Das FG München hat aktuell eine Teilschätzung für den Nachweis der Kfz-Kosten bei Führen eines Fahrtenbuchs für zulässig erachtet (FG München 16.10.20, 8 K 611/19; Rev. BFH VI R 44/20, Einspruchsmuster ). |

     

    Bekanntlich eröffnet § 8 Abs. 2 S. 4 EStG die Möglichkeit, einer hohen Steuerbelastung durch Ansatz des pauschalierten Privatnutzungsanteils nach der 1 %-Regelung durch Wahl der Fahrtenbuchmethode „zu entgehen“. Dabei ist es grundsätzlich erforderlich, die gesamten Kraftfahrzeugkosten (Gesamtkosten) durch Belege nachzuweisen (BFH 3.9.15, VI R 27/14, BStBl. II 16, 174). Nicht geklärt ist in diesem Zusammenhang bisher, ob alle Kfz-Aufwendungen dabei lückenlos im Einzelnen zu belegen sind oder ob eine Teilschätzung nicht belegter Aufwendungen im Rahmen der Fahrtenbuchmethode zulässig ist (ausdrücklich offengelassen in BFH 16.9.04, VI B 5/04).

     

    PRAXISTIPP | Da die Verwaltung die zugelassene Revision eingelegt hat, kann die BFH diese Rechtsfrage nun höchstrichterlich klären. Bis dahin sollten steuerliche Berater weiterhin für betroffene Mandanten auch dann die günstigere Fahrtenbuchmethode wählen, wenn nicht alle Kfz-Kosten belegt werden können. Nicht belegte Kosten sind dann sachgerecht zu schätzen. Da weiterhin mit Widerständen der FÄ zu rechnen ist, bleiben dann nur der Einspruch und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das anhängige Revisionsverfahren.

     
    Quelle: ID 47056872