22.10.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4d Abs 1 S 1 · VIII R 100/04
Betriebsausgabe, Unterstützungskasse, Versorgungskasse, Überversorgung, Beschränkung
Letzte Änderung: 22. Oktober 2007, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Können Zuwendungen eines Trägerunternehmens an eine Unterstützungskasse insoweit nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, als sie zu einer Überversorgung (d.h. die betriebliche Altersversorgung einschließlich Sozialversicherungsrente und Direktversicherung beträgt am Bilanzstichtag mehr als 75 v.H. des Aktivlohns) führen? Ist die 75 v.H.-Grenze auch dann anzuwenden, wenn die Altersversorgung von vornherein mit einem feststehenden Betrag vereinbart wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 100/04
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 25.8.2004 1 K 209/02 E
Normen: EStG § 4d Abs 1 S 1, EStG § 4d Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b, EStG § 6a Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 19.06.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger