22.03.2019 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8c · I R 63/16
Körperschaft, Verlustabzug, Abzugsbeschränkung, Nettoprinzip, Verfassungsmäßigkeit
Letzte Änderung: 22. März 2019, 12:04 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2016, 14:00 Uhr
1. Verstößt § 8c KStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil der Grundsatz des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips, welches dem Steuerpflichtigen die periodenübergreifende Verlustverrechnung erlaubt, verletzt wird?2. Das Verfahren I R 63/16 wurde durch Beschluss vom 23. August 2017 bis zur Wirksamkeit einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung des § 8c KStG (längstens bis zum 31. Dezember 2018) ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 63/16
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 28.08.2015 1 K 21/14
Normen: KStG § 8c, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 23.08.2017) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger