21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 44/06
Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Eigener Hausstand
Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Reicht im Streitjahr 2001 bei einem Alleinstehenden das erstmalige Einrichten der eigenen Wohnung im elterlichen Haus bei ansonsten kostenfreiem Wohnen und unter Beibehaltung des Lebensmittelpunkts aus, um einen von ihm selbst aus eigenem oder abgeleitetem Recht unterhaltenen eigenen Hausstand im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anzunehmen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 44/06
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 24.10.2005 3 K 1/04
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, LStR R 43 Abs 5
Erledigt durch: Urteil vom 05.07.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung