24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 10/06
Doppelte Haushaltsführung, Wohnung, Notwendigkeit, Angemessenheit
Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Konkretisierung des Begriffs der "notwendigen" Aufwendungen für die Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung einer Alleinstehenden. Ist dabei bei Selbstnutzung einer Eigentumswohnung am Beschäftigungsort von den fiktiven üblichen Kosten einer Mietwohnung (geschätzte Bruttomiete von 10, 53 ?) und einer maximalen Wohnungsgröße von höchstens 60 qm als Vergleichsmaßstab und nicht von den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen für die Wohnung auszugehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 10/06
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 25.8.2005 13 K 11/05 EFG 2006, 1750
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 09.08.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger