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  • 28.03.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a Abs 2 · VI R 77/05

    Haushaltsnahe Dienstleistung, Renovierungskosten, Steuerermäßigung

    Letzte Änderung: 28. März 2007, 18:55 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Definition des Begriffs "haushaltsnahe Dienstleistungen". Erfüllen handwerkliche Tätigkeiten für eine umfassende Fassadenrenovierung des selbstgenutzten Einfamilienhauses (Gesamtrechnungsbetrag ca. 7.100 ?, davon Dienstleistungsanteil ca. 4.600 ?) die Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen oder umfasst dieser Begriff lediglich regelmäßig anfallende "Wartungsarbeiten" im Haushalt, die das Maß üblicher Ausbesserungen und Schönheitsreparaturen nicht überschreiten? Scheidet eine Aufgliederung einzelner Tätigkeiten der Handwerkerleistungen wegen der Einheitlichkeit der Baumaßnahme aus?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 77/05

    Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 13.10.2005 II 165/05 EFG 2006, 121

    Normen: EStG § 35a Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 01.02.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger