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  • 24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Kostenbeteiligung

    Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Setzt die Berücksichtigung der Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei einem Alleinstehenden grundsätzlich eine maßgebliche finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Wohnungseinheit/der Haushaltsführung am Lebensmittelpunkt voraus? Kann bei einer unentgeltlichen Überlassung der Wohnung im Elternhaus die Beteiligung auch in Form von Hauswartungs-, Reparatur-, Gartenpflegetätigkeiten oder Ähnlichem bestehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 60/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 29.6.2005 13 K 2622/03 E EFG 2005, 1755

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 14.06.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung

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