24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 60/05
Doppelte Haushaltsführung, Alleinstehender, Kostenbeteiligung
Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Setzt die Berücksichtigung der Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung bei einem Alleinstehenden grundsätzlich eine maßgebliche finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Wohnungseinheit/der Haushaltsführung am Lebensmittelpunkt voraus? Kann bei einer unentgeltlichen Überlassung der Wohnung im Elternhaus die Beteiligung auch in Form von Hauswartungs-, Reparatur-, Gartenpflegetätigkeiten oder Ähnlichem bestehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 60/05
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 29.6.2005 13 K 2622/03 E EFG 2005, 1755
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 14.06.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung