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  • 22.06.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 54/05

    Doppelte Haushaltsführung, Berufliche Veranlassung, Alleinstehender, Kosten der Lebensführung

    Letzte Änderung: 22. Juni 2009, 15:05 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Bleibt der ursprünglich berufliche Anlass der doppelten Haushaltsführung eines Alleinstehenden bestehen, wenn im Vorgriff auf eine beantragte Versetzung der außerhalb des Beschäftigungsorts liegende eigene Hausstand aus privaten Gründen (Zusammenleben mit der Verlobten und deren Berufstätigkeit) in die Nähe des künftigen Versetzungsorts verlegt und die Unterkunft am Beschäftigungsort beibehalten wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 54/05

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 21.4.2004 4 K 339/98

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 05.03.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger