04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 165 · IX R 27/14
Vermietung und Verpachtung, Vorläufigkeit, Vermietungsabsicht
Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr
Welche objektiven Umstände müssen gegeben und festgestellt sein, um von einer Beseitigung der Unsicherheit ausgehen zu können, wenn die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Hinblick auf das Vorliegen der Vermietungsabsicht für vorläufig erkl ärt worden sind?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 27/14
Vorinstanz: Finanzgericht München 23.1.2014 15 K 905/12
Normen: AO § 165, EStG § 21
Erledigt durch: Urteil vom 16.06.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger