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  • 04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 165 · IX R 27/14

    Vermietung und Verpachtung, Vorläufigkeit, Vermietungsabsicht

    Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr

    Welche objektiven Umstände müssen gegeben und festgestellt sein, um von einer Beseitigung der Unsicherheit ausgehen zu können, wenn die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Hinblick auf das Vorliegen der Vermietungsabsicht für vorläufig erklärt worden sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 27/14

    Vorinstanz: Finanzgericht München 23.1.2014 15 K 905/12

    Normen: AO § 165, EStG § 21

    Erledigt durch: Urteil vom 16.06.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger