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  • 04.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Kind, Familienwohnung, Erziehungsurlaub

    Letzte Änderung: 4. April 2007, 16:01 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist die Rechtsprechung des BFH zur beruflichen Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung aus Anlass einer Eheschließung auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anzuwenden, wenn diese während der Zeit des Erziehungsurlaubs der Partnerin an deren Wohn- und Beschäftigungsort zusammen mit dem gemeinsamen Kind eine Familienwohnung beziehen und der Partner weiterhin an seinem Beschäftigungsort seine bisherige Wohnung beibehält (zuletzt BFH-Beschluss VI B 113/02, BFH/NV 2003, 616)? Ist die Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs der geforderten Berufstätigkeit gleichgestellt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 31/05

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 17.9.2004 11 K 579/00 EFG 2005, 264

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 15.03.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung