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  • 24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 23/05

    Doppelte Haushaltsführung, Wohnung, Notwendigkeit, Angemessenheit

    Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Konkretisierung des Begriffs der "notwendigen" Aufwendungen für die Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung. Ist bei der Prüfung der Angemessenheit der Wohnung am Beschäftigungsort von einer Wohnungsgröße bis zu 60 qm auszugehen und ist ein beruflich genutzter Arbeitsraum zusätzlich als angemessen mit einzubeziehen, auch wenn für diesen Raum die steuerrechtliche Anerkennung als Arbeitszimmers nicht gegeben ist. In welchem Konkurrenzverhältnis stehen § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG und § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG zueinander?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 23/05

    Vorinstanz: Finanzgericht München 29.12.2003 8 K 4428/00 EFG 2005, 1677

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 09.08.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung