22.10.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 10 · VI R 11/05
Übergangsgeld, Steuerbefreiung, Wahlbeamter, Abfindung
Letzte Änderung: 22. Oktober 2007, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Fällt das an einen nicht wieder gewählten Bürgermeister einer Gemeinde gezahlte Übergangsgeld gem. § 47 des Beamtenversorgungsgesetzes unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 10 EStG, weil sich die Zahlung des Übergangsgeldes auf das unfreiwillige Ausscheiden aus dem Amt nach einer Wahlentscheidung begründet und somit als eine nicht vom Beamten veranlasste Entlassung aus dem Dienstverhältnis zu werten ist oder ist ein (Wahl-)Beamter auf Zeit mit Ablauf der Amtszeit entlassen, wobei die Entlassung nicht gesondert durch einen Verwaltungsakt bewirkt wird sondern durch Zeitablauf eintritt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 11/05
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 11.3.2004 8 K 100/01 EFG 2004, 968
Normen: EStG § 3 Nr 10, EStG § 3 Nr 9, EStG § 19, BeamtVG § 47
Erledigt durch: Urteil vom 23.08.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger