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  • 04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4f S 1 · VIII R 36/14

    Kinderbetreuungskosten, Betriebsausgabe, Kausalität, Darlegung

    Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr

    Ist der in § 4f Satz 1 EStG als Voraussetzung für den Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten verwendeten Formulierung "wegen einer Erwerbstätigkeit" zu entnehmen, dass die Erwerbstätigkeit kausal für die Entstehung von Kinderbetreuungskosten sein muss? Sind im Falle eines geringen zeitlichen Umfangs der Tätigkeit erhöhte Darlegungsanforderungen an die Kausalität der Erwerbstätigkeit für die Kinderbetreuung zu stellen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 36/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 17.6.2014 13 K 3722/12 F

    Normen: EStG § 4f S 1, EStG § 4f S 2

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger