20.04.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 38/14
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Baumängel, Auflassung, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Existenzminimum
Letzte Änderung: 20. April 2016, 15:45 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2014, 10:30 Uhr
Sind im Zusammenhang mit einem Prozess, der auf Besitzübertragung einer zur Selbstnutzung von einem Bauträger erstellten Doppelhaushälfte und Zustimmung zur Auflassung als auch auf Baumängelbeseitigung bzw. Schadensersatz gerichtet war, angefallene Gerichts- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 38/14
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.2.2014 12 K 3227/12 E
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 19.11.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung