21.09.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 14/14
Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Erbschein, Einziehung, Überschuldung
Letzte Änderung: 21. September 2016, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2014, 13:01 Uhr
Sind im Zusammenhang mit einem Erbscheinsverfahren (Rückgängigmachung einer Erbenstellung durch nachträgliche Einziehung des Erbscheins) angefallene Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 14/14
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 22.1.2014 4 K 1961/12
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung