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  • 21.09.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 14/14

    Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Erbschein, Einziehung, Überschuldung

    Letzte Änderung: 21. September 2016, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2014, 13:01 Uhr

    Sind im Zusammenhang mit einem Erbscheinsverfahren (Rückgängigmachung einer Erbenstellung durch nachträgliche Einziehung des Erbscheins) angefallene Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 14/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 22.1.2014 4 K 1961/12

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung