23.07.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 47/03
Unterkunft, Auswärtige Beschäftigung, Doppelte Haushaltsführung, Lebensführungskosten
Letzte Änderung: 23. Juli 2007, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Doppelte Haushaltsführung im Fall der Unterhaltung zweier Wohnungen an zwei unterschiedlichen Arbeitsorten? Beruflich veranlasste Unterkunftskosten oder Kosten der Lebensführung für eine außerhalb des Ortes der Familienwohnung angemietete Wohnung, wenn laut Arbeitsvertrag beide Orte als Hauptbeschäftigungsorte vereinbart sind und der alleinstehende Kläger für die auswärtige Tätigkeit (ein- bis zweiwöchiger Aufenthalt an ca. 139 Tagen einschl. Wochenenden) anstelle der sonst nötigen Hotelunterkunft zur Kostenersparnis eine Wohnung gemietet hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 47/03
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 29.1.2003 2 K 2148/00 EFG 2003, 1528
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 24.05.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger