23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 · VI R 24/01
Aktienoption, Ausübung, Arbeitslohn, Tarifermäßigung, Zusammenballung
Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:40 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Stellt der geldwerte Vorteil aus der Ausübung der für den Zeitraum eines Jahres (1993) überlassenen und nach Ablauf von 54 Monaten ausgeübten Option zum Erwerb von verbilligt überlassenen Aktien eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit und damit verbunden eine Zusammenballung von Einkünften dar, die gemäß § 34 Abs. 3 EStG ermäßigt zu besteuern ist, oder handelt es sich um eine zusätzliche Entlohnung für das Jahr 1993 und damit um laufenden Arbeitslohn?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 24/01
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 21.12.2000 10 K 2270/00 EFG 2001, 503
Normen: EStG § 19 Abs 1, EStG § 34 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2006, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger