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  • 12.07.2019 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Ermäßigte Besteuerung von Überstundenvergütungen für mehrere Jahre

    Auf eine Überstundenvergütung, die aufgrund eines Aufhebungsvertrages für mehrere zurückliegende Jahre in einer Summe ausbezahlt wird, ist der ermäßigte Steuersatz für außerordentliche Einkünfte (Fünftel-Regelung) anwendbar. Eine Überstundenvergütung kann steuerlich nicht anders behandelt werden als eine Nachzahlung von Lohn für die reguläre Arbeitsleistung (FG Münster 23.5.19, 3 K 1007/18 F; Rev. zugelassen, ).