Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.03.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 1 Buchst b · XI R 5/13

    Steuerfreiheit, Innergemeinschaftliche Lieferung, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Nachweis, Steuerlager

    Letzte Änderung: 23. März 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:27 Uhr

    1. Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Weinlieferungen:1. Ist der Buch- und Belegnachweis auch dann richtig und vollständig erbracht, wenn auf den ausgestellten Rechnungen und in den Büchern nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des tatsächlichen Abnehmers angegeben bzw. aufgezeichnet ist, sondern die des Betreibers eines Verbrauchsteuerlagers, in dem die gelieferten Weine gelagert worden sind?
    2. Werden die Umsätze aus den Weinlieferungen erst mit der Auslagerung der Weine aus dem Verbrauchsteuerlager Gegenstand des britischen Umsatzsteuerrechts?
    3. Ist die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung von der Steuerpflicht des innergemeinschaftlichen Erwerbs beim Abnehmer im anderen Mitgliedstaat abhängig zu machen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 5/13

    Vorinstanz: Finanzgericht München 18.12.2012 2 K 2283/10 EFG 2013, 649

    Normen: UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a Abs 1 S 1 Nr 3, EWGRL 388/77 Art 28c Teil A, UStDV § 17c Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 21.01.2015, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger