22.09.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 3 · IX R 39/13
Veräußerungsgewinn, Wertzuwachs, Abschreibung, Bundesverfassungsgericht
Letzte Änderung: 22. September 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:27 Uhr
Gleichmäßige Verteilung von Sonderabschreibungen und AfA-Beträgen bei der Berechnung des steuerbaren Wertzuwachses, wenn die Immobilie nach Ablauf der ursprünglichen Spekulationsfrist von zwei Jahren und vor Ablauf der neuen Spekulationsfrist von zehn Jahren veräußert wurde, die Sonderabschreibungen und AfA-Beträge aber im Wesentlichen in der Zeit bis zur Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 zum 1. April 1999 in Anspruch genommen wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 39/13
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 31.7.2013 2 K 1885/11
Normen: EStG § 23 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 06.05.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung